dentallabor herzog übernimmt für den nachstehend beschriebenen Zahnersatz eine Garantie von 2 bis 5 Jahren (Garantiebedingungen)!
- Mängel werden innerhalb der Garantiezeit von dentallabor herzog entweder durch Reparatur, Nachbesserung oder Neuanfertigung beseitigt. Nach Vorleistung der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse übernimmt dentallabor herzog die nachgewiesenen Kosten (evtl. Eigenanteil vom Patienten,sowie evtl. Honoraransprüche).
- Die Garantie wird für die handwerklich einwandfreie Herstellung des von dentallabor herzog gefertigten Zahnersatz gewährt. Eine Haftung für zahnmedizinische Tätigkeiten sowie für anatomische Veränderungen wird nicht übernommen.
- Die Garantie gilt ab Labor- Rechnungsdatum für die angegebene Laufzeit.
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Prothetische Hilfsteile wie Anker, Geschiebe und Riegel unterliegen nicht der Garantie.
- Voraussetzung für die Garantiezusage ist eine halbjährliche wiederkehrende Untersuchung Ihres Zahnersatzes bei Ihrem Zahnarzt auf Funktionsfähigkeit.
Dieses ist im Garantiepass zu bestätigen.
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder der Verlust des Zahnersatzes fallen nicht unter die Garantie.
- Garantieansprüche machen Sie bitte über Ihren Zahnarzt geltend.